Ablehnung #3: Innsbruck
Um nach Wien und Graz möglichst schnell zu klaren Aussagen zu gelangen, haben wir in Innsbruck und Salzburg schon bei den ersten Anfragen gleich einen Draft des gewünschten Sujets mitgeliefert.
Das bei den Innsbrucker Verkehrsbetrieben (IVB) einbuchende Unternehmen Sitour nahm die Anfrage entgegen und klärte das Sujet für uns ab – mit dem prompten Ergebnis der Ablehnung.
Eine weitere Nachfrage bei den IVB förderte folgende (doch eher knappe) Begründung zu Tage:
Sehr geehrter Herr Alm!
Als öffentliches Verkehrsunternehmen sind wir bestrebt keinerlei Werbung zuzulassen, die für einzelne Personen oder Gruppen beleidigend wirken könnte.
mit freundlichen grüßen
ing. harald jösslin
handlungsbevollmächtigter
bereichsleiter fuhrparkmanagement
sicherheitstechnischerdienst
innsbrucker verkehrsbetriebe und stubaitalbahn gmbh
pastorstraße 5, a-6010 innsbruck
Diese Antwort wirft natürlich das Problem der Grenzziehung auf: Welche Werbung ist für wen beleidigend?
21 Kommentare 13.07.09




